Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Das Urteil hat viele überrascht.
Aber was folgt aus dem Urteil? Müssen Arbeitgeber jetzt sofort tätig werden? Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
„Fresh up Arbeitsrecht“ – Workshop auf dem 13. Leipziger Personalforum
