Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Das Urteil hat viele überrascht.
Aber was folgt aus dem Urteil? Müssen Arbeitgeber jetzt sofort tätig werden? Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
In ihrem Workshop „Fresh up Arbeitsrecht“ wird Dr. Iris Henkel am 10. November unter anderem dieses aktuelle Urteil des BAG vorstellen und Praxistipps geben. Zudem wird sie die aktuelle Regelung zur Inflationsprämie vorstellen und auf was Arbeitgeber in diesem Zusammenhang achten sollten.
Dr. Iris Henkel ist seit 2000 als Anwältin zugelassen und seit 2013 bei Petersen Hardraht Pruggmayer tätig, 2019 wurde sie Partnerin der Kanzlei. Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen in allen Belangen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Iris Henkel Unternehmen in allen Fragen zu diesem Rechtsgebiet. Dabei ist es ihr besonders wichtig, Risiken offen zu kommunizieren und die finanziellen Folgen für Mandanten mit einzuschätzen. Gern gestaltet sieflexible Arbeitszeit- und Entlohnungsmodelle sowie alle sonstigen Prozesse mit, um Risiken zu minimieren.
Sie hat drei Söhne (derzeit 19, 17 und 14), mit denen sie sehr gerne Zeit verbringt, fährt gern Rad und liest viel, treibt Sport und singt im Chor.
Herzlich willkommen, Dr. Iris Henkel!