Im Zuge der Digitalisierung wird es für die Arbeitsvertragsparteien zunehmend interessanter, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung von zu Hause aus, im Zug oder an einem sonstigen selbstbestimmten Ort, erbringen.
Mit dieser „Lockerung“ des Arbeitsortes stellen sich jedoch einige arbeitsrechtliche Fragen: Wie kann der Arbeitgeber die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen erfüllen, wenn er keinen Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes hat? Welche Schutzmaßnahmen hat er zu ergreifen, und wann haftet er im Falle von Arbeitsunfällen?
Mit diesen Fragen wird sich der Workshop „Arbeitsrechtliche Fragen rund um das mobile Arbeiten“ von Frau Dr. Iris Henkel auf dem 9. Leipziger Personalforum am 9. November 2017 beschäftigen. Inhalt des Workshops wird zudem sein, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat und wie die Arbeitsverträge gestaltet werden sollten.
Dr. Iris Henkel ist nach dem erfolgreichen Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und dem Referendariat am Landgericht Gera und in Mailand (Italien) seit mehr als 16 Jahren als Rechtsanwältin und seit mehr als 11 Jahren als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig. Im Jahre 1998 promovierte Frau Dr. Iris Henkel an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
In der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER ist sie seit 2013 die führende Ansprechpartnerin, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen geht und betreut dabei viele mittelständische Unternehmen und Betriebsräte innerhalb Deutschlands. Außerdem hält sie in regelmäßigen Abständen Vorträge und Seminare zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. So beispielsweise zum Urlaubs- sowie Kündigungsrecht, aber auch zu aktuellen Themen wie dem Mindestlohn.
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