Rückblick: „Neue Entgelttransparenz-Richtlinie“ – UNTERNEHMER-Netzwerktreffen PERSONAL am 10. März in Leipzig

Fast einen Monat ist unsere gemeinsame Veranstaltung nun her: In guter Tradition haben die „Netzwerktreffen PERSONAL“ und der Unternehmerverband Sachsen e. V. eingeladen zu einem Abend, der sich sowohl an Unternehmer als auch an Personaler und HR-Experten richtete. Thema war am 10. März 2025 die neue Entgelttransparenz-Richtlinie, bei der es viel Informations- und Diskussionsbedarf gab. Rückblickend auf den Abend kann man sagen, daß viele der bevorstehenden Regelungen bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen auf große Skepsis hinsichtlich der Umsetzbarkeit stießen und viele Fragen noch nicht beantwortet werden konnten. – Zur Erläuterung:

Seit 2017 gilt in Deutschland das EntgelttransparenzG. Im Juni 2023 hat die EU eine Richtlinie zur Entgelttransparenz erlassen, die bis Juni 2026 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist und die erhebliche Verschärfungen für Arbeitgeber im Hinblick auf die (geschlechterunabhängige) Festsetzung von Gehältern regelt. Arbeitgeber sollten sich also schon in 2025 auf die Veränderungen einstellen. Den fachlichen Input zu den neuen Regelungen und Tipps zur Umsetzung gab Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER.

Wie groß der Informationsbedarf zu diesem Thema ist, zeigte auch die rege Beteiligung der online-Zuhörer, die sich trotz der Abendstunde aktiv einbrachten und viele Fragen stellten. Die Veranstaltung wurde hybrid angeboten, um auch sächsischen Unternehmern außerhalb Leipzigs eine unkomplizierte Teilnahme zu ermöglichen. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor Ort gab nach dem offiziellen Teil es auf Einladung des Unternehmerverband Sachsen e.V. noch das Angebot, bei einem Imbiss weiter zu netzwerken und sich zu Personalthemen auszutauschen.

Wir danken der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER herzlich für den fachlichen Input und die Gastfreundschaft! Wenn Sie Interesse an der Powerpoint-Präsentation oder Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gern direkt an Frau Dr. Iris Henkel.

Dr. Iris Henkel ist seit 2000 als Anwältin zugelassen und seit 2013 bei Petersen Hardraht Pruggmayer tätig, 2019 wurde sie Partnerin der Kanzlei. Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen in allen Belangen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Iris Henkel Unternehmen in allen Fragen zu diesem Rechtsgebiet. Dabei ist es ihr besonders wichtig, Risiken offen zu kommunizieren und die finanziellen Folgen für Mandanten mit einzuschätzen. Gern gestaltet sie flexible Arbeitszeit- und Entlohnungsmodelle sowie alle sonstigen Prozesse mit, um Risiken zu minimieren.


Unternehmensprofil der Kanzlei: „Als unternehmerisch denkende und handelnde Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützt PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Institutionen dabei, ihren Visionen, Zielen und Werten den optimalen rechtlichen Rahmen zu geben. Wir wägen gemeinsam mit unseren Mandanten ab, was rechtlich notwendig ist und ob das rechtlich Machbare auch wirtschaftlich sinnvoll ist.“



Link Rückblick Netzwerktreffen PERSONAL 2024

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